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Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir befugt, amtliche, d.h. hoheitliche Vermessungsarbeiten durchzuführen. In diesem Zusammenhang können wir u.a. Grenzen amtlich feststellen, Grenzzeichen setzen und wiederherstellen und neue Grenzen festlegen.
Diese Tätigkeiten dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters und sind zunächst Aufgaben des Staates, d.h. des Bundeslandes. Die praktische Ausführung vor Ort ist selbständigen Vermessungsingenieure (ÖbVI) übertragen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der ÖbVI ist vereidigt und steht unter der Dienstaufsicht der Landesbehörden.
Völlig unabhängig vom Bereich der hoheitlichen Vermessung bieten wir die privaten Vermessungsleistungen, wie Bauvermessung und Lageplan an.
Im Vermessungsgesetz vom 12.12.2010 wurde verschiedenes neu geregelt: (mehr Informationen hierzu im Abschnitt Grundstücksteilung)
Für Teilungsvermessungen sind künftig die ÖbVI alleine zuständig. Das Vermessungsamt führt solche Arbeiten nicht mehr aus.
Grenzpunkte müssen künftig nicht mehr abgemarkt werden.
Die Gebühren für amtliche Vermessungen sind durch das aktuelle Gebührenverzeichnis staatlich festgelegt.
Dienstleistungen der Katastervermessung kosten bei allen Anbietern dasselbe.
Die Gebühr richtet sich im konkreten Fall nach verschiedenen Kenngrössen.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Wir sind als ÖbVI in ganz Baden-Württemberg für Katastervermessungen zugelassen.
Dies gilt für alle Landkreise und für alle Städte.
Unsere freien Dienstleistungen (Bauvermessung, Lageplan etc.) können wir unabhängig davon in jedem Bundesland anbieten.