Welche Vermessungen muss ich bei meinem Bauvorhaben durchführen?
Muss man eine Reihenfolge bei den Vermessungen einhalten?
Bei der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens sind in den einzelnen Arbeitsphasen verschiedene Vermessungsleistungen notwendig (aufgeführt in zeitlicher Reihenfolge):
1. Entwurfsvermessung
Abhängig von der Art des Baugeländes ist es sinnvoll, das Gelände vor Beginn der Planung aufzunehmen. Hierbei werden Geländepunkte nach Lage und Höhe bestimmt, so dass der Planer das projektierte Gebäude exakt der Örtlichkeit anpassen kann. Die ermittelten Vermessungsdaten können in ein dreidimensionales Geländemodell umgewandelt werden. Der Planer kann seine Arbeit dann unmittelbar darauf aufbauen.
Nach der Fertigstellung der Bauzeichnungen wird der Lageplan zum Bauantrag erstellt.
2. Bauabsteckung
Nach vorliegen der Baufreigabe und vor der eigentlichen Bauausführung stehen die Erdarbeiten für die Baugrube bzw. die Bodenplatte an.
Hierzu werden die äußeren Umrisse des Gebäudes mit Pflöcken markiert und Höhenbezugspunkte angegeben.
3. Schnurgerüst einschneiden
Nach den Erdarbeiten und vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten wird das Schnurgerüst eingeschnitten. Das bedeutet, dass die maßgeblichen Außenwände des Gebäudes in der Örtlichkeit mit hoher Genauigkeit markiert werden. Oftmals verlangt die Baurechtsbehörde eine Bescheinigung über das korrekte Einschneiden des Schnurgerüstes (steht als Auflage in der Baugenehmigung).
In diesen Fällen darf mit dem Bau erst begonnen werden, wenn diese Bescheinigung vorliegt. Selbstverständlich gehört das Fertigen der notwendigen Bescheinigungen zu unserer Dienstleistung. Die Bescheinigung erfolgt je nach Erfordernis in Textform oder als Planskizze.
Sie erhalten bei uns den kompletten Service rund um alle Vermessungs-Aufgaben zu fairen Preisen.
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