Warum brauche ich einen Lageplan für mein Bauvorhaben?

Zu einem Bauantrag gehört in Baden-Württemberg der Lageplan zur Bauvorlage gemäß §4 LBOVVO. In der Regel muss dieser von einem vermessungstechnischen Sachverständigen gem. §5 LBOVVO gefertigt werden.

Der Lageplan bestätigt die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den geltenden Bauvorschriften, und zwar in globaler Hinsicht (Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung, usw.) und in lokaler (Gemeindevorschriften, Bebauungsplan, Baulasten, usw.).

Der Lageplan besteht aus mehreren grafischen Darstellungen und einem schriftlichen Teil.

Weitergehende Informationen und Erläuterungen zu den Plänen finden Sie im Verlauf dieser Seite.

 

Hinweis zu den Kosten

 

Diese richten sich nach dem Umfang und den Baukosten.
Ein Einfamilienhaus ohne Keller ist demnach günstiger als ein
größeres Objekt mit Keller, Garagen und Anbauten - zum Beispiel.


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Grundgrafik Lageplan

Die Hauptgrafik des Lageplans (siehe oben) stellt das Bauvorhaben in der örtlichen Umgebung dar. Die Art der Darstellung ist durch Planzeichenvorschriften vorgegeben.

Dem Lageplan liegt ein amtlicher Katasterauszug zugrunde. Üblicherweise wird das Hauptblatt im Maßstab 1:500 gefertigt. Weitere Blätter mit größeren Maßstäben können zur besseren Darstellung von Details beigegeben werden.

Im Lageplan wird das geplante Gebäude dargestellt mit Außen- und Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätzen, Terrassen usw. Außerdem muss die Bebauung der Nachbarschaft ersichtlich sein.

Abstandsflächenplan

Für jedes Gebäude müssen Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen und anderen Gebäuden eingehalten werden. In Baden-Württemberg betragen diese Mindestabstände zur Grenze
2.50 m und zu Nachbargebäuden 5 m.

Besondere Anrechnungsvorschriften gelten z.B. für Dächer und Giebel, untergeordnete Bauteile und Garagen. Der nötige Mindestabstand wächst mit der Gebäudehöhe.

Der Abstandsflächenplan stellt die für das geplante Gebäude nötigen Abstände dar und weist so die Einhaltung der Vorschriften nach.

Lageplan schriftlicher Teil

 

Für ein Gebäude gilt auch, abhängig vom Bebauungsplan, ein Höchstmaß der Ausnutzung des Baugrundstücks. Hierbei spielen die Kennwerte Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse eine Rolle.

Diese Werte werden durch Berechnung ermittelt. Der schriftliche Teil des Lageplans enthält außerdem Daten zu Grundstückseigentümern und Baulasten.

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