Vermessungs-Fachbegriffe

Die hier vorgestellten Fachbegriffe aus dem Bereich des Vermessungswesens helfen Ihnen, zum Beispiel beim Verstehen eines behördlichen Schreibens.

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Absteckung

Übertragung von Daten in die Örtlichkeit. Datengrundlage ist z.B. das Liegenschafts­kataster oder eine Bauplanung. Abgesteckt werden Lagepunkte (z.B. Grenzpunkte, Gebäudeecken, etc.) oder Höhen (z.B. Erdgeschoss-Fußbodenhöhe bei geplantem Haus).

Aufnahme

Gegenteil der Absteckung. Punkte der Örtlichkeit werden nach Lage (und fallweise Höhe) erfasst und in ein Koordinatensystem überführt. Danach kann mit diesen Koordinaten z.B. eine Bauplanung durchgeführt werden.

Baulast

Die Baulast ist ein Begriff aus dem Baurecht. Mit einer Baulast wird die Bebau­barkeit eines Grundstücks in bestimmter Weise geregelt bzw. eingeschränkt. So kann z.B. ein Grund­eigentümer eine Abstands­baulast für ein Nachbargebäude übernehmen, dessen Grenzabstand zu gering ist. Der Eigentümer kann dann eine bestimmte Fläche nicht mehr bebauen, und der Mindest­abstand zwischen den Gebäuden bleibt gewahrt.

Bei einem geplanten Bauvorhaben müssen die Baulasten im Lageplan berücksichtigt werden.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Festlegung, d.h. die Baurechts­behörde überwacht die Einhaltung. Das Baulasten­verzeichnis wird bei der Gemeinde geführt.

Flurstück

Buchungseinheit für ein zusammenhängendes Stück Grund und Boden im Liegenschafts­kataster.

Fortführungsnachweis

Ein Fortführungsnachweis dokumentiert einen Vorgang in der Kataster­vermessung. Der Fortführung­snachweis stellt den alten Bestand der Flurstücke dem neuen Bestand gegenüber, so dass die Verän­derungen ins Liegenschafts­kataster übernommen werden können.
Die Fortführungs­nachweise werden aufbewahrt, so dass alle im Laufe der Zeit vorgenom­menen Veränderungen zurückverfolgt werden können.

Grundbuch

Das Grundbuch ist gewissermaßen eine "Parallelstruktur" zum Liegenschafts­kataster.

In ihm werden die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke beschrieben. Auch Lasten und Beschränkungen werden eingetragen, wie z.B. Überfahrts­rechte, Wohnrechte sowie Hypotheken und Ähnliches. Das Grundbuch wird in Baden-Württemberg bei 13 ausgwählten Amtsgerichten geführt.

Grundstück

Buchungseinheit für ein zusammen­hängendes Stück Grund und Boden im Grundbuch.

Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden die Grunddaten der amtlichen Vermessung amtlich vorgehalten und verwaltet. Es gibt also z.B. Auskunft über die Festlegung einer Grundstücks­grenze. Auch Gebäude sind mit ihrer tatsächlichen Lage und Größe im Liegenschafts­kataster beschrieben. Das Liegenschafts­­kataster wird in Baden-Württemberg von den Vermessungs­­dienststellen der Landratsämter (früher Staatliche Vermessungs­­ämter) und von den Städten mit eigenem Stadtmessungsamt geführt.

Schnurgerüst

Vorrichtung zum Abstecken eines Bauvorhabens.

Das Schnurgerüst ist ein Holzgestell am Rande bzw. an den Ecken der Baugrube. Zur Absteckung schlägt der Vermesser Nägel im Verlauf der Gebäude­fluchten in das Gestell. Da die Maurer zwischen diesen Nägeln Schnüre spannen und so den Verlauf der Wand markieren, kommt das Schnurgerüst zu seinem Namen.

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